Berufsbildungsbereich

Unsere Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) verfügen jeweils über einen Berufsbildungsbereich (BBB), der Menschen mit Behinderungen und/ oder seelischen Beeinträchtigungen die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht.

Im Berufsbildungsbereich werden die Teilnehmer in verschiedenen Qualifizierungsstufen und gemäß ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf eine Beschäftigung in einem der Arbeitsbereiche der Werkstatt oder auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet.

Voraussetzung für die Aufnahme in den Berufsbildungsbereich ist die erfolgreiche Teilnahme am Eingangsverfahren (EV). Diese dauert in der Regel 3 Monate und kann bei vorangegangenen Maßnahmen auf 4 Wochen verkürzt werden.
In dieser Orientierungsphase wird gemeinsam mit dem Bildungsbegleiter und dem Begleitenden Dienst der Werkstatt geklärt, ob die WfbM für den Betroffenen die geeignete Einrichtung ist.

In der anschließenden zweijährigen Berufsbildungsmaßnahme werden arbeitsbezogene, soziale und lebenspraktische Kompetenzen vermittelt. Nach einer beruflichen Orientierungsphase erfolgt die fachtheoretische und fachpraktische Bildung der Teilnehmer im angestrebten Berufsfeld auf der Grundlage eines individuellen Bildungsplanes.
Zusätzlich werden Trainingsangebote zur Verbesserung von lebenspraktischen und sozialen Kompetenzen angeboten.

Nach dem Berufsbildungsbereich folgt der Wechsel in einen geeigneten Arbeitsbereich der Werkstatt, sofern (noch) keine Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist.

Einen Antrag auf Aufnahme (Teilhabe am Arbeitsleben) in den Berufsbildungsbereich der Werkstatt können Sie bei der Agentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Gerne informieren wir Sie auch direkt über das Zugangsverfahren und über unsere Werkstätten.

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